Verbrauchshilfsmittel

Verbrauchshilfsmittel werden monatlich verbraucht: Handschuhe, Bettschutz, Desinfektion. 42 € Pauschale nach § 40 SGB XI einfach erklärt.

Verbrauchshilfsmittel sind Pflegehilfsmittel, die in der häuslichen Pflege täglich verbraucht und daher regelmäßig nachbestellt werden. Sie sind in § 40 Abs. 2 SGB XI geregelt und stehen jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege zu. Die Pflegekasse zahlt monatlich eine Pauschale von 42 Euro, mit der diese Hilfsmittel finanziert werden.

Typische Inhalte einer Pflegebox

Was üblicherweise in einer monatlichen Pflegebox enthalten ist:

Produkt Verwendung
Einmalhandschuhe Hygienische Pflege, Schutz
Bettschutzeinlagen Schutz von Bett und Matratze
Mundschutz / FFP2 Infektionsschutz
Desinfektionsmittel Hände und Flächen
Schutzschürzen Pflegeperson schützen
Fingerlinge Wund- und Spezialversorgung

Wichtige Eigenschaften

Worauf bei Verbrauchshilfsmitteln zu achten ist:

  • Anpassbar: Boxinhalt individuell zusammenstellbar
  • Direktabrechnung: mit der Pflegekasse
  • Kein Eigenanteil: bis 42 € voll abgedeckt
  • Frei Haus: monatliche Lieferung
  • Wechsel jederzeit: Anbieterwechsel möglich

Die 42 € pro Monat klingen wenig, decken aber den Bedarf eines durchschnittlichen Pflegehaushalts ab – ohne Eigenanteil, kostenfrei geliefert.

Nutzen und Anwendungsbereiche

Verbrauchshilfsmittel sind unverzichtbar bei:

  • Häuslicher Pflege durch Angehörige
  • Versorgung durch ambulante Pflegedienste
  • Wund- und Inkontinenzpflege
  • Hygienesensiblen Pflegesituationen

In Verbindung mit anerkanntem Pflegegrad und Antrag bei der Pflegekasse wird die monatliche Pflegebox zur wichtigen Entlastung pflegender Angehöriger.