Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt in Deutschland die Qualität des Trinkwassers für den menschlichen Gebrauch. Sie gilt nicht nur für die öffentliche Wasserversorgung, sondern auch für Wasserspender in Unternehmen, Praxen, Hotels und Lebensmittelbetrieben. Die Verordnung definiert Grenzwerte, Untersuchungspflichten und hygienische Anforderungen an die Wasserabgabe.
Wichtige Pflichten für Betreiber
Bei gewerblicher Nutzung gelten klare Vorgaben:
| Pflicht | Anforderung |
|---|---|
| Anzeigepflicht | Beim Gesundheitsamt (bei Großanlagen) |
| Wartung | Mindestens jährliche Inspektion |
| Beprobung | Regelmäßige Wasserproben |
| Dokumentation | Wartungs- und Probenbuch |
| Material | Nur zugelassene Werkstoffe |
Grenzwerte und Parameter
Die TrinkwV definiert Grenzwerte für:
- Mikrobiologie: E. coli, Enterokokken, Coliforme
- Chemie: Blei, Nickel, Pestizide
- Indikatorparameter: pH, Härte, Eisen, Mangan
- Legionellen: jährliche Probenpflicht bei Großanlagen
Wer in seinem Unternehmen einen Wasserspender betreibt, ist rechtlich Wasserversorger – mit allen Pflichten zur Hygiene und Dokumentation laut Trinkwasserverordnung.
Nutzen und Anwendungsbereiche
Die Trinkwasserverordnung gilt für:
- Alle gewerblichen Wasserspender und -Filter
- Trinkwasserausgabe in Restaurants und Hotels
- Pflegeheime, Krankenhäuser, Kliniken
- Schulen, Kitas und öffentliche Einrichtungen
Mit regelmäßiger Hygienespülung, Aktivkohlefiltern und dokumentierter Wartung erfüllen Wasserspender die TrinkwV problemlos. Eine professionelle Servicevereinbarung mit dem Hersteller schafft Rechtssicherheit für Betreiber.