Pflegekasse und Krankenkasse werden oft verwechselt, sind aber zwei klar getrennte Versicherungszweige. Die Krankenkasse zahlt medizinische Leistungen wie Arzt, Krankenhaus und Medikamente. Die Pflegekasse zahlt Pflegeleistungen wie Pflegegeld, Pflegehilfsmittel und stationäre Pflege. Beide Kassen sind bei demselben Träger angesiedelt, haben aber unterschiedliche Budgets und Zuständigkeiten.
Direkter Vergleich
Die wichtigsten Unterschiede:
| Bereich | Krankenkasse | Pflegekasse |
|---|---|---|
| Aufgabe | Medizinische Behandlung | Pflegeleistungen |
| Voraussetzung | Mitgliedschaft | Anerkannter Pflegegrad |
| Hilfsmittel | § 33 SGB V (medizinisch) | § 40 SGB XI (pflegerisch) |
| Leistungen | Arzt, Krankenhaus, Reha | Pflegegeld, Pflegebox |
| Beiträge | 14,6 % vom Brutto | Ca. 3 % vom Brutto |
Hilfsmittel: Wer zahlt was?
Die Abgrenzung ist nicht immer eindeutig:
- Krankenkasse zahlt: Rollator, Elektrorollstuhl, Hörgerät
- Pflegekasse zahlt: Pflegebett, Pflegebox, Hausnotruf
- Doppelfunktion möglich: z.B. Rollator pflegerisch und medizinisch
- Antrag: bei jeweils zuständiger Kasse
Beide Kassen sind oft beim selben Träger – AOK, Barmer, TK und Co. haben jeweils eine separate Pflegekasse. Anträge müssen aber getrennt gestellt werden.
Nutzen und Anwendungsbereiche
Die richtige Kasse zuständig bei:
- Pflegegradantrag: Pflegekasse
- Krankheit oder Operation: Krankenkasse
- Pflegebox/§ 40: Pflegekasse
- Hilfsmittel medizinisch: Krankenkasse
In Verbindung mit Beratung durch einen Pflegestützpunkt entsteht Klarheit über die zuständige Kasse. Für Pflegeleistungen ist immer die Pflegekasse der Ansprechpartner.