Pflegekasse vs. Krankenkasse

Pflegekasse vs. Krankenkasse: Unterschiede, Zuständigkeiten und Leistungen einfach erklärt. Wer zahlt Pflegebox, Hilfsmittel und Pflegegeld?

Pflegekasse und Krankenkasse werden oft verwechselt, sind aber zwei klar getrennte Versicherungszweige. Die Krankenkasse zahlt medizinische Leistungen wie Arzt, Krankenhaus und Medikamente. Die Pflegekasse zahlt Pflegeleistungen wie Pflegegeld, Pflegehilfsmittel und stationäre Pflege. Beide Kassen sind bei demselben Träger angesiedelt, haben aber unterschiedliche Budgets und Zuständigkeiten.

Direkter Vergleich

Die wichtigsten Unterschiede:

Bereich Krankenkasse Pflegekasse
Aufgabe Medizinische Behandlung Pflegeleistungen
Voraussetzung Mitgliedschaft Anerkannter Pflegegrad
Hilfsmittel § 33 SGB V (medizinisch) § 40 SGB XI (pflegerisch)
Leistungen Arzt, Krankenhaus, Reha Pflegegeld, Pflegebox
Beiträge 14,6 % vom Brutto Ca. 3 % vom Brutto

Hilfsmittel: Wer zahlt was?

Die Abgrenzung ist nicht immer eindeutig:

  • Krankenkasse zahlt: Rollator, Elektrorollstuhl, Hörgerät
  • Pflegekasse zahlt: Pflegebett, Pflegebox, Hausnotruf
  • Doppelfunktion möglich: z.B. Rollator pflegerisch und medizinisch
  • Antrag: bei jeweils zuständiger Kasse

Beide Kassen sind oft beim selben Träger – AOK, Barmer, TK und Co. haben jeweils eine separate Pflegekasse. Anträge müssen aber getrennt gestellt werden.

Nutzen und Anwendungsbereiche

Die richtige Kasse zuständig bei:

  • Pflegegradantrag: Pflegekasse
  • Krankheit oder Operation: Krankenkasse
  • Pflegebox/§ 40: Pflegekasse
  • Hilfsmittel medizinisch: Krankenkasse

In Verbindung mit Beratung durch einen Pflegestützpunkt entsteht Klarheit über die zuständige Kasse. Für Pflegeleistungen ist immer die Pflegekasse der Ansprechpartner.