Marktstammdatenregister

Marktstammdatenregister (MaStR) ist Pflicht für jede PV-Anlage. Frist 1 Monat, Anmeldung Schritt für Schritt und Bußgelder einfach erklärt.

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist die zentrale Datenbank der Bundesnetzagentur für alle Stromerzeugungsanlagen in Deutschland. Jede PV-Anlage – auch Balkonkraftwerke – muss innerhalb von einem Monat nach Inbetriebnahme dort registriert werden. Bei verspäteter oder fehlender Anmeldung drohen Bußgelder oder der Verlust der Einspeisevergütung.

Pflichten und Fristen

Was zu beachten ist:

Punkt Regelung
Frist 1 Monat nach Inbetriebnahme
Anlagen Auch Balkonkraftwerke
Speicher Separate Anmeldung
Stromzähler-Update Vorab beim Netzbetreiber
Bußgeld Bis 50.000 €

Anmeldung Schritt für Schritt

So funktioniert die Registrierung:

  • Konto anlegen: auf marktstammdatenregister.de
  • Marktakteur registrieren: als Anlagenbetreiber
  • Anlage erfassen: Standort, Leistung, Module
  • Wechselrichter: Hersteller und Modell
  • Inbetriebnahme: Datum bestätigen

Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist kostenlos, aber Pflicht – die Eintragung sollte schon mit der Beauftragung der Anlage vorbereitet werden.

Nutzen und Anwendungsbereiche

MaStR-Anmeldung ist Pflicht für:

  • Alle netzgekoppelten PV-Anlagen
  • Balkonkraftwerke und Steckersolargeräte
  • Stromspeicher und Hausakkus
  • Wärmepumpen mit eigenem Stromanschluss

In Verbindung mit Anmeldung beim Netzbetreiber und Anschluss-Inbetriebnahme erfolgt die korrekte Inbetriebnahme. MaStR ist der erste behördliche Schritt jeder PV-Anlage.