Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist die zentrale Datenbank der Bundesnetzagentur für alle Stromerzeugungsanlagen in Deutschland. Jede PV-Anlage – auch Balkonkraftwerke – muss innerhalb von einem Monat nach Inbetriebnahme dort registriert werden. Bei verspäteter oder fehlender Anmeldung drohen Bußgelder oder der Verlust der Einspeisevergütung.
Pflichten und Fristen
Was zu beachten ist:
| Punkt | Regelung |
|---|---|
| Frist | 1 Monat nach Inbetriebnahme |
| Anlagen | Auch Balkonkraftwerke |
| Speicher | Separate Anmeldung |
| Stromzähler-Update | Vorab beim Netzbetreiber |
| Bußgeld | Bis 50.000 € |
Anmeldung Schritt für Schritt
So funktioniert die Registrierung:
- Konto anlegen: auf marktstammdatenregister.de
- Marktakteur registrieren: als Anlagenbetreiber
- Anlage erfassen: Standort, Leistung, Module
- Wechselrichter: Hersteller und Modell
- Inbetriebnahme: Datum bestätigen
Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist kostenlos, aber Pflicht – die Eintragung sollte schon mit der Beauftragung der Anlage vorbereitet werden.
Nutzen und Anwendungsbereiche
MaStR-Anmeldung ist Pflicht für:
- Alle netzgekoppelten PV-Anlagen
- Balkonkraftwerke und Steckersolargeräte
- Stromspeicher und Hausakkus
- Wärmepumpen mit eigenem Stromanschluss
In Verbindung mit Anmeldung beim Netzbetreiber und Anschluss-Inbetriebnahme erfolgt die korrekte Inbetriebnahme. MaStR ist der erste behördliche Schritt jeder PV-Anlage.