KfW 455-B Förderung

KfW 455-B fördert Treppenlifte und Barriereabbau mit bis zu 2.500 € Zuschuss. Konditionen, förderfähige Maßnahmen und Antragstellung erklärt.

Die KfW-Förderung 455-B (Altersgerecht Umbauen) unterstützt Eigentümer und Mieter bei barrierereduzierenden Umbauten. Dazu zählen unter anderem Treppenlifte, Türverbreiterungen oder bodengleiche Duschen. Aktuell wird die Förderung als Zuschuss von bis zu 2.500 € ausgezahlt. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Förderkonditionen 455-B

Die wichtigsten Eckpunkte:

Kriterium Wert
Zuschuss max. 2.500 € pro Wohneinheit
Antragsteller Eigentümer und Mieter
Voraussetzung Bestandsgebäude
Fachbetrieb Anerkannter Fachbetrieb pflicht
Antrag Vor Maßnahmenbeginn

Förderfähige Maßnahmen

Diese Umbauten werden über 455-B unterstützt:

  • Treppenlift oder Plattformlift
  • Türverbreiterung und Schwellenabbau
  • Bodengleiche Dusche mit Haltegriffen
  • Bewegungsflächen für Rollstühle
  • Rampen am Eingang

Wichtig: Der Antrag muss VOR Auftragsvergabe gestellt werden – wer erst beauftragt und dann beantragt, verliert seinen Förderanspruch komplett.

Nutzen und Anwendungsbereiche

KfW 455-B ist relevant bei:

  • Einbau eines Treppenlifts im Bestand
  • Gesamtsanierung mit Barrierereduzierung
  • Wohnungsanpassung im Alter
  • Nachrüstung nach Krankheit oder Unfall

In Verbindung mit dem Pflegekassen-Zuschuss (bis 4.180 €) lassen sich Treppenlifte deutlich günstiger realisieren. Die Förderprogramme sollten kombiniert beantragt werden.