Die KfW-Förderung 455-B (Altersgerecht Umbauen) unterstützt Eigentümer und Mieter bei barrierereduzierenden Umbauten. Dazu zählen unter anderem Treppenlifte, Türverbreiterungen oder bodengleiche Duschen. Aktuell wird die Förderung als Zuschuss von bis zu 2.500 € ausgezahlt. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Förderkonditionen 455-B
Die wichtigsten Eckpunkte:
| Kriterium | Wert |
|---|---|
| Zuschuss max. | 2.500 € pro Wohneinheit |
| Antragsteller | Eigentümer und Mieter |
| Voraussetzung | Bestandsgebäude |
| Fachbetrieb | Anerkannter Fachbetrieb pflicht |
| Antrag | Vor Maßnahmenbeginn |
Förderfähige Maßnahmen
Diese Umbauten werden über 455-B unterstützt:
- Treppenlift oder Plattformlift
- Türverbreiterung und Schwellenabbau
- Bodengleiche Dusche mit Haltegriffen
- Bewegungsflächen für Rollstühle
- Rampen am Eingang
Wichtig: Der Antrag muss VOR Auftragsvergabe gestellt werden – wer erst beauftragt und dann beantragt, verliert seinen Förderanspruch komplett.
Nutzen und Anwendungsbereiche
KfW 455-B ist relevant bei:
- Einbau eines Treppenlifts im Bestand
- Gesamtsanierung mit Barrierereduzierung
- Wohnungsanpassung im Alter
- Nachrüstung nach Krankheit oder Unfall
In Verbindung mit dem Pflegekassen-Zuschuss (bis 4.180 €) lassen sich Treppenlifte deutlich günstiger realisieren. Die Förderprogramme sollten kombiniert beantragt werden.