Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf beträgt 3,5-6,5 % je Bundesland. Steuersätze, Zahlungspflichten und Spar-Tipps einfach erklärt.

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks. Sie wird vom Käufer gezahlt und liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 % des Kaufpreises. Die Höhe variiert deutlich und ist ein wichtiger Kostenfaktor bei der Kaufentscheidung. Bemessungsgrundlage ist der notariell beurkundete Kaufpreis.

Grunderwerbsteuer nach Bundesland

Aktuelle Steuersätze (2025):

Bundesland Steuersatz
Bayern, Sachsen 3,5 %
Hamburg 5,5 %
Hessen 6,0 %
Berlin, NRW, Schleswig-H., Saarland 6,5 %
Andere Bundesländer 5,0-6,0 %

Wichtige Hinweise

Was zur Grunderwerbsteuer zu wissen ist:

  • Käufer zahlt: Verkäufer nicht beteiligt
  • Voraussetzung Grundbuch: Eintragung erst nach Zahlung
  • Finanzamt: bekommt Vertrag automatisch
  • Zahlung: meist 6-8 Wochen nach Vertragsschluss
  • Spar-Möglichkeit: Mobiliar separat aufführen

Bei einem Kaufpreis von 500.000 € fallen in NRW 32.500 € Grunderwerbsteuer an – in Bayern nur 17.500 €. Der Standort der Immobilie spielt eine erhebliche Rolle.

Nutzen und Anwendungsbereiche

Die Grunderwerbsteuer fällt an bei:

  • Allen Käufen von Grundstücken und Immobilien
  • Schenkungen außerhalb der engsten Familie
  • Erbbaurechtsverträgen
  • Anteilskäufen an Immobilien-GmbHs

In Verbindung mit Notarkosten und Maklerprovision entstehen die typischen Nebenkosten von 10-15 % beim Immobilienkauf. Die Grunderwerbsteuer ist der größte Einzelposten dabei.