Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks. Sie wird vom Käufer gezahlt und liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 % des Kaufpreises. Die Höhe variiert deutlich und ist ein wichtiger Kostenfaktor bei der Kaufentscheidung. Bemessungsgrundlage ist der notariell beurkundete Kaufpreis.
Grunderwerbsteuer nach Bundesland
Aktuelle Steuersätze (2025):
| Bundesland | Steuersatz |
|---|---|
| Bayern, Sachsen | 3,5 % |
| Hamburg | 5,5 % |
| Hessen | 6,0 % |
| Berlin, NRW, Schleswig-H., Saarland | 6,5 % |
| Andere Bundesländer | 5,0-6,0 % |
Wichtige Hinweise
Was zur Grunderwerbsteuer zu wissen ist:
- Käufer zahlt: Verkäufer nicht beteiligt
- Voraussetzung Grundbuch: Eintragung erst nach Zahlung
- Finanzamt: bekommt Vertrag automatisch
- Zahlung: meist 6-8 Wochen nach Vertragsschluss
- Spar-Möglichkeit: Mobiliar separat aufführen
Bei einem Kaufpreis von 500.000 € fallen in NRW 32.500 € Grunderwerbsteuer an – in Bayern nur 17.500 €. Der Standort der Immobilie spielt eine erhebliche Rolle.
Nutzen und Anwendungsbereiche
Die Grunderwerbsteuer fällt an bei:
- Allen Käufen von Grundstücken und Immobilien
- Schenkungen außerhalb der engsten Familie
- Erbbaurechtsverträgen
- Anteilskäufen an Immobilien-GmbHs
In Verbindung mit Notarkosten und Maklerprovision entstehen die typischen Nebenkosten von 10-15 % beim Immobilienkauf. Die Grunderwerbsteuer ist der größte Einzelposten dabei.