Die BAFA-Förderung für Fenster ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Hauseigentümer einen Zuschuss für den Austausch alter Fenster erhalten. Förderfähig sind Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, sofern die neuen Fenster bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen. Die Antragstellung erfolgt vor Auftragsvergabe.
Förderbedingungen im Überblick
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
| Kriterium | Anforderung |
|---|---|
| Uw-Wert | ≤ 0,95 W/(m²·K) |
| Gebäudealter | Mindestens 5 Jahre alt |
| Fachunternehmen | Eingetragener Betrieb pflicht |
| Energieberater (iSFP) | +5 % Bonus möglich |
| Antrag | Vor Auftragsvergabe |
Höhe der Förderung
Die Zuschüsse setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:
- Grundförderung: 15 % der förderfähigen Kosten
- iSFP-Bonus: +5 % bei individuellem Sanierungsfahrplan
- Maximalsumme: 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit
- Maximalzuschuss: 6.000 € pro Wohneinheit und Jahr
- Steuerliche Alternative: 20 % über 3 Jahre absetzen
Wichtig: Der BAFA-Antrag muss VOR Auftragsvergabe gestellt werden – wer erst beauftragt und dann beantragt, verliert seinen Förderanspruch.
Nutzen und Anwendungsbereiche
Die BAFA-Förderung lohnt sich bei:
- Austausch alter, unzureichend gedämmter Fenster
- Sanierung von Bestandsgebäuden ab 5 Jahre
- Maßnahmen mit Energieberater-Begleitung
- Einzelmaßnahmen ohne KfW-Kreditbedarf
Mit der richtigen Planung lässt sich die Investition in moderne Wärmeschutzfenster spürbar reduzieren. Kombiniert mit niedrigem U-Wert und Energieeinsparung amortisieren sich die Kosten oft schneller als gedacht.