0 % Mehrwertsteuer Solaranlage

0 % Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen seit 2023 gemäß § 12 UStG. Voraussetzungen, betroffene Komponenten und Vorteile einfach erklärt.

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern ein Mehrwertsteuersatz von 0 %. Geregelt in § 12 Abs. 3 UStG, betrifft die Regelung Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden. Die Steuerbefreiung erspart Betreibern erhebliche Summen und macht die Investition deutlich attraktiver.

Was unter die 0 % fällt

Übersicht der begünstigten Komponenten:

Komponente 0 % MwSt
Solarmodule Ja
Wechselrichter Ja
Stromspeicher Ja
Installation Ja
Wallbox alleine Nein (separat)

Voraussetzungen für 0 %

Wichtige Bedingungen:

  • Anlagengröße: bis 30 kWp
  • Standort: Wohngebäude, Schule, Verwaltung
  • Lieferung an Betreiber: nicht an Großhandel
  • Selbsterklärung: Käufer bestätigt Voraussetzungen
  • Kein Vorsteuerabzug: da bereits 0 % MwSt

Die 0 % MwSt-Regelung spart bei einer typischen 10 kWp-Anlage mit Speicher rund 4.000-5.000 € – ein wesentlicher Beitrag zur schnelleren Amortisation.

Nutzen und Anwendungsbereiche

Die Steuerbefreiung gilt für:

  • Private PV-Anlagen bis 30 kWp
  • Mehrfamilienhäuser mit anteiliger Wohnnutzung
  • Schul-, Kirchen- und Verwaltungsgebäude
  • Inkl. Speicher und Montage

In Verbindung mit der Einspeisevergütung und der KfW-Förderung wird die Photovoltaik zur wirtschaftlich überzeugenden Investition. Die 0 % MwSt ist einer der größten Anreize.