Seit dem 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern ein Mehrwertsteuersatz von 0 %. Geregelt in § 12 Abs. 3 UStG, betrifft die Regelung Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden. Die Steuerbefreiung erspart Betreibern erhebliche Summen und macht die Investition deutlich attraktiver.
Was unter die 0 % fällt
Übersicht der begünstigten Komponenten:
| Komponente | 0 % MwSt |
|---|---|
| Solarmodule | Ja |
| Wechselrichter | Ja |
| Stromspeicher | Ja |
| Installation | Ja |
| Wallbox alleine | Nein (separat) |
Voraussetzungen für 0 %
Wichtige Bedingungen:
- Anlagengröße: bis 30 kWp
- Standort: Wohngebäude, Schule, Verwaltung
- Lieferung an Betreiber: nicht an Großhandel
- Selbsterklärung: Käufer bestätigt Voraussetzungen
- Kein Vorsteuerabzug: da bereits 0 % MwSt
Die 0 % MwSt-Regelung spart bei einer typischen 10 kWp-Anlage mit Speicher rund 4.000-5.000 € – ein wesentlicher Beitrag zur schnelleren Amortisation.
Nutzen und Anwendungsbereiche
Die Steuerbefreiung gilt für:
- Private PV-Anlagen bis 30 kWp
- Mehrfamilienhäuser mit anteiliger Wohnnutzung
- Schul-, Kirchen- und Verwaltungsgebäude
- Inkl. Speicher und Montage
In Verbindung mit der Einspeisevergütung und der KfW-Förderung wird die Photovoltaik zur wirtschaftlich überzeugenden Investition. Die 0 % MwSt ist einer der größten Anreize.