Die Maklerprovision (auch Courtage) ist die Vergütung des Immobilienmaklers für die Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrags. Seit Dezember 2020 gilt das Bestellerprinzip beim Verkauf an Privatpersonen: Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision in der Regel zu gleichen Teilen. Bei Mietwohnungen gilt das Bestellerprinzip schon seit 2015.
Provisionsregeln seit 2020
Die wichtigsten Punkte:
| Situation | Aufteilung |
|---|---|
| Privater Verkauf | 50/50 zwischen Käufer und Verkäufer |
| Gewerblich | Verhandelbar |
| Höhe gesamt | 5,95-7,14 % inkl. MwSt |
| Vermietung | Bestellerprinzip seit 2015 |
Was eine Maklerleistung umfasst
Typische Aufgaben eines Maklers:
- Wertermittlung: realistischer Verkaufspreis
- Exposé: hochwertige Vermarktung
- Vermarktung: Online-Portale, Anfragen
- Besichtigungen: Organisation und Durchführung
- Vertragsabwicklung: bis zur Notarübergabe
Die Maklerprovision ist erst nach erfolgreichem Vertragsabschluss fällig – ein guter Makler arbeitet auf Erfolgshonorar und sollte sich daran messen lassen.
Nutzen und Anwendungsbereiche
Maklerleistungen sinnvoll bei:
- Verkauf einer Immobilie ohne Erfahrung
- Vermietung an Selbstnutzer
- Verkauf von Wohnungen mit komplexer Lage
- Internationalen Verkäufen
In Verbindung mit gutem Energieausweis und realistischem Verkehrswert entsteht eine professionelle Vermarktung. Die Maklerprovision ist eine Investition in einen schnellen, geordneten Verkauf.