Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag von 125 € monatlich entlastet Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1. Verwendung, Regeln und Beispiele einfach erklärt.

Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Pauschale von 125 Euro, die Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 zusätzlich von der Pflegekasse erhalten. Er ist zweckgebunden und kann für anerkannte Entlastungsangebote im Alltag eingesetzt werden – etwa für Alltagshelfer, Betreuungsangebote oder Haushaltshilfen. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden.

Wofür der Entlastungsbetrag verwendet werden kann

Anerkannte Verwendungsmöglichkeiten:

Angebot Beispiele
Alltagshilfen Einkaufen, Begleitung, Spaziergänge
Haushaltsdienste Putzen, Wäsche, Aufräumen
Betreuung Demenzbetreuung, Tagespflege
Pflegedienst Niedrigschwellige Leistungen
Tages-/Nachtpflege Eigenanteile

Wichtige Regeln

Worauf bei der Verwendung zu achten ist:

  • Zweckgebunden: nur anerkannte Angebote
  • Anbieter: nach Landesrecht zugelassen
  • Abrechnung: Rechnung bei Pflegekasse einreichen
  • Ansparen: bis Mitte des Folgejahres
  • Kombinierbar: mit anderen Pflegeleistungen

Viele Pflegebedürftige verschenken den Entlastungsbetrag, weil sie ihn nicht kennen – 125 € im Monat sind 1.500 € pro Jahr, die jedem ab Pflegegrad 1 zustehen.

Nutzen und Anwendungsbereiche

Der Entlastungsbetrag entlastet besonders bei:

  • Alleinlebenden Senioren mit Pflegegrad 1
  • Familien mit pflegenden Angehörigen
  • Demenzerkrankungen mit Betreuungsbedarf
  • Übergangssituationen zwischen Krankenhaus und Pflegeheim

In Verbindung mit anerkanntem Pflegegrad und Antrag bei der Pflegekasse ist der Entlastungsbetrag eine wertvolle Ergänzung zur monatlichen Pflegebox.