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Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € pro Monat – ganz ohne Zuzahlung. Jetzt in wenigen Minuten konfigurieren.

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Vielen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen steht eine Leistung zu, die sie gar nicht kennen: Wer zu Hause gepflegt wird, hat ab Pflegegrad 1 Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 € pro Monat – Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen und mehr. Bezahlt wird das komplett von der Pflegekasse, für dich entstehen keine Kosten.

Diese Produkte landen bequem als monatliche Pflegebox bei dir zu Hause. In diesem Ratgeber erfährst du, wer Anspruch hat, was in der Box steckt, wie du sie in wenigen Minuten beantragst – und worauf du 2026 achten solltest.

Angehörige übergibt einer Seniorin zu Hause eine Pflegebox mit Pflegehilfsmitteln

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Stell dir in wenigen Minuten deine Pflegebox zusammen – den Antrag bei deiner Pflegekasse übernehmen wir.

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Was ist die Pflegebox?

Die Pflegebox ist eine monatliche Lieferung mit sogenannten Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Das sind Produkte, die bei der Pflege zu Hause regelmäßig gebraucht und anschließend entsorgt werden – also nicht wiederverwendbar sind.

Rechtliche Grundlage ist § 40 Abs. 2 SGB XI. Danach übernimmt die Pflegekasse die Kosten für diese Verbrauchsprodukte bis zu einem festen monatlichen Betrag. Seit 2025 liegt dieser bei 42 € pro Monat – das sind bis zu 504 € im Jahr. Den Begriff „Pflegebox“ haben Anbieter geprägt: Sie stellen die zustehenden Produkte zu einem Paket zusammen und liefern es regelmäßig nach Hause.

Wer hat Anspruch auf die 42 € im Monat?

Der Anspruch ist an wenige, klare Voraussetzungen geknüpft. Du musst sie alle erfüllen:

  • Anerkannter Pflegegrad – schon ab Pflegegrad 1 besteht der volle Anspruch auf die 42 €.
  • Pflege zu Hause – die Person wird in der eigenen Wohnung, bei der Familie, in einer Pflege-WG oder im Betreuten Wohnen versorgt (nicht im Pflegeheim).
  • Versorgung durch Angehörige oder einen Pflegedienst – also keine rein stationäre Pflege.

Wichtig: Es kommt nicht auf das Einkommen an und es gibt keine Zuzahlung. Wer die Voraussetzungen erfüllt, bekommt die Produkte vollständig von der Pflegekasse bezahlt.

Gut zu wissen
  • Schon Pflegegrad 1 reicht – viele wissen das nicht und verschenken jeden Monat bares Geld.
  • Der Anspruch besteht rückwirkend ab Antragstellung, nicht erst ab Genehmigung.
  • Nicht genutzte Beträge verfallen monatlich – sie lassen sich nicht ansparen.

 

Was ist in der Pflegebox enthalten?

Du stellst dir die Box aus den gesetzlich vorgesehenen Produktgruppen selbst zusammen – je nach Pflegesituation. Diese Hilfsmittel zum Verbrauch sind enthalten:

Produktgruppe Wofür Typische Auswahl
Einmalhandschuhe Hygiene bei Körperpflege & Versorgung Nitril, Latex oder Vinyl
Händedesinfektion Schutz vor Keimen für Pflegeperson & Gepflegten Flüssig oder als Gel
Flächendesinfektion Reinigung von Oberflächen & Hilfsmitteln Lösung oder Tücher
Bettschutzeinlagen Schutz von Matratze & Bett bei Inkontinenz Einmalauflagen in verschiedenen Größen
Schutzschürzen Schutz der Kleidung bei der Pflege Einmalschürzen
Mund-Nasen-Schutz Infektionsschutz OP-Masken oder FFP2
Fingerlinge Punktueller Schutz für einzelne Finger Latex oder Nitril

Den genauen Inhalt bestimmst du selbst: Wer viel mit Inkontinenz zu tun hat, packt mehr Bettschutzeinlagen ein; in anderen Haushalten stehen Handschuhe und Desinfektion im Vordergrund. Wichtig ist nur, dass der Gesamtwert die 42 € pro Monat nicht überschreitet – sonst zahlst du die Differenz selbst.

Infografik: Inhalt der Pflegebox – Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen, Schürzen, Masken, bis 42 Euro pro Monat

Was kostet die Pflegebox?

Für dich: nichts. Solange der Warenwert der Box innerhalb der 42 € pro Monat bleibt, rechnet der Anbieter direkt mit deiner Pflegekasse ab. Das nennt sich Sachleistung – du musst nicht in Vorleistung gehen und auch keine Belege einreichen.

Posten Betrag Wer zahlt
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 € / Monat Pflegekasse
Lieferung nach Hause 0 € im Service enthalten
Jahreswert bis 504 € / Jahr Pflegekasse
Dein Eigenanteil 0 €

Nur wenn du bewusst mehr oder höherwertige Produkte wählst, als die 42 € abdecken, zahlst du den Mehrbetrag aus eigener Tasche. Bei einer normal zusammengestellten Box passiert das nicht.

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Pflegebox beantragen – so geht’s Schritt für Schritt

Der Weg zur kostenlosen Pflegebox ist unkompliziert. Bei den meisten Anbietern dauert er nur wenige Minuten, weil sie den Antrag bei der Pflegekasse für dich übernehmen:

  1. Box zusammenstellen – online auswählen, welche Produkte du brauchst und in welcher Menge.
  2. Daten angeben – Name, Pflegegrad und Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.
  3. Antrag unterschreiben – der Anbieter bereitet das Formular für die Pflegekasse (Kostenübernahme) vor, du unterschreibst nur noch.
  4. Genehmigung abwarten – die Pflegekasse prüft einmalig und genehmigt die Lieferung in der Regel für einen längeren Zeitraum.
  5. Box erhalten – ab dann kommt die Pflegebox automatisch jeden Monat nach Hause.

Du musst den Antrag also nicht jeden Monat neu stellen. Einmal genehmigt, läuft die Lieferung weiter, bis du sie änderst oder beendest. Den passenden Antrag stellst du am einfachsten direkt online über unseren Konfigurator.

Pflegebox ändern, pausieren oder kündigen

Dein Bedarf ändert sich? Kein Problem. Die Zusammenstellung lässt sich in der Regel monatlich anpassen – mehr Handschuhe, weniger Bettschutz, andere Maskengröße. Auch pausieren oder kündigen ist jederzeit möglich, da es sich um eine freiwillige Leistung ohne lange Bindung handelt.

„Viele Pflegebedürftige verschenken Monat für Monat Geld, weil sie ihren Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nicht kennen. Dabei reicht ein einziger Antrag – und die Produkte kommen kostenlos nach Hause.“

Hinweis der Verbraucherzentrale zu Pflegehilfsmitteln

Häufige Fehler, die du vermeiden solltest

  • Anspruch gar nicht nutzen: Wer keinen Antrag stellt, verschenkt bis zu 504 € im Jahr. Die Pauschale wird nicht automatisch ausgezahlt.
  • Beträge ansparen wollen: Nicht genutzte 42 € verfallen jeden Monat – lieber regelmäßig beziehen.
  • Produkte einzeln in der Apotheke kaufen: Das musst du oft vorstrecken und abrechnen. Über eine Pflegebox läuft die Abrechnung direkt mit der Kasse.
  • Falsche Mengen wählen: Liegt der Warenwert über 42 €, zahlst du drauf. Box am tatsächlichen Bedarf ausrichten.
  • Pflegegrad 1 unterschätzen: Auch mit dem niedrigsten Pflegegrad bekommst du die vollen 42 €.

Was ändert sich 2026 und 2027?

Für 2026 bleibt alles beim Alten: Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 42 € pro Monat besteht unverändert ab Pflegegrad 1.

Für die geplante Pflegereform 2027 wird derzeit diskutiert, die 42-€-Pauschale in ein gemeinsames Budget zu überführen. Der Gesetzgebungsprozess ist aber noch nicht abgeschlossen, konkrete Beschlüsse stehen aus. Unser Rat: Sichere dir den Anspruch jetzt, solange die Leistung klar und eigenständig gilt. Wer heute beantragt, profitiert sofort.

Einen offiziellen Überblick zu den Regeln findest du bei der Verbraucherzentrale und beim Bundesgesundheitsministerium unter gesund.bund.de.

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Wähle deine Pflegehilfsmittel aus – die Lieferung kommt nach Hause, die Kosten trägt die Pflegekasse.

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Video: Pflegebox & Pflegehilfsmittel einfach erklärt

Video-Tipp: „42 € Pflegekasse-Zuschuss für Hilfsmittel – so einfach beantragen“ vom Kanal Pflege Panorama.

FAQ

Fragen und Antworten

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