Die Zuzahlung bei Hilfsmitteln ist der Eigenanteil, den gesetzlich Versicherte beim Bezug eines Hilfsmittels selbst zahlen müssen. Sie beträgt 10 Prozent des Kassenpreises, mindestens 5 € und maximal 10 € pro Hilfsmittel. Bei Verbrauchsmaterialien gilt sie pro Packung. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren entfällt die Zuzahlung komplett.
Zuzahlungsregeln im Detail
Die wichtigsten Eckpunkte:
| Regel | Detail |
|---|---|
| Höhe | 10 % des Preises |
| Minimum | 5 € |
| Maximum | 10 € pro Hilfsmittel |
| Kinder/Jugendliche | Befreit unter 18 Jahren |
| Belastungsgrenze | 2 % vom Bruttoeinkommen |
Befreiung von der Zuzahlung
Wann keine Zuzahlung anfällt:
- Belastungsgrenze: erreicht 2 % vom Bruttoeinkommen
- Chroniker: 1 % bei chronisch Kranken
- Kinder: grundsätzlich keine Zuzahlung
- Sozialhilfeempfänger: oft Befreiung
- Anträge: jährlich bei Krankenkasse
Wer in einem Jahr viele Hilfsmittel benötigt, sollte ab Erreichen der Belastungsgrenze einen Befreiungsantrag bei der Krankenkasse stellen – das spart oft hunderte Euro.
Nutzen und Anwendungsbereiche
Zuzahlung ist relevant bei:
- Versorgung mit Elektrorollstuhl oder anderen Hilfsmitteln
- Inkontinenzhilfen, Brillen und Hörgeräten
- Verbrauchsmaterialien wie Pflegeprodukten
- Therapeutischen Hilfsmitteln
In Verbindung mit Hilfsmittelnummer und Genehmigung der GKV entsteht ein klar geregelter Kostenrahmen. Wer die Belastungsgrenze erreicht, kann sich befreien lassen.