Zuzahlung Hilfsmittel

Zuzahlung bei Hilfsmitteln beträgt 10 %, mindestens 5 €, maximal 10 €. Befreiungsmöglichkeiten und Belastungsgrenze einfach erklärt.

Die Zuzahlung bei Hilfsmitteln ist der Eigenanteil, den gesetzlich Versicherte beim Bezug eines Hilfsmittels selbst zahlen müssen. Sie beträgt 10 Prozent des Kassenpreises, mindestens 5 € und maximal 10 € pro Hilfsmittel. Bei Verbrauchsmaterialien gilt sie pro Packung. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren entfällt die Zuzahlung komplett.

Zuzahlungsregeln im Detail

Die wichtigsten Eckpunkte:

Regel Detail
Höhe 10 % des Preises
Minimum 5 €
Maximum 10 € pro Hilfsmittel
Kinder/Jugendliche Befreit unter 18 Jahren
Belastungsgrenze 2 % vom Bruttoeinkommen

Befreiung von der Zuzahlung

Wann keine Zuzahlung anfällt:

  • Belastungsgrenze: erreicht 2 % vom Bruttoeinkommen
  • Chroniker: 1 % bei chronisch Kranken
  • Kinder: grundsätzlich keine Zuzahlung
  • Sozialhilfeempfänger: oft Befreiung
  • Anträge: jährlich bei Krankenkasse

Wer in einem Jahr viele Hilfsmittel benötigt, sollte ab Erreichen der Belastungsgrenze einen Befreiungsantrag bei der Krankenkasse stellen – das spart oft hunderte Euro.

Nutzen und Anwendungsbereiche

Zuzahlung ist relevant bei:

  • Versorgung mit Elektrorollstuhl oder anderen Hilfsmitteln
  • Inkontinenzhilfen, Brillen und Hörgeräten
  • Verbrauchsmaterialien wie Pflegeprodukten
  • Therapeutischen Hilfsmitteln

In Verbindung mit Hilfsmittelnummer und Genehmigung der GKV entsteht ein klar geregelter Kostenrahmen. Wer die Belastungsgrenze erreicht, kann sich befreien lassen.