Wohnfläche und Nutzfläche sind zwei unterschiedliche Flächendefinitionen einer Immobilie. Die Wohnfläche umfasst die für Wohnzwecke nutzbaren Räume nach Wohnflächenverordnung (WoFlV). Die Nutzfläche schließt zusätzlich Räume wie Keller, Hobbyraum oder Heizraum mit ein. Die korrekte Angabe ist wichtig für Kaufverträge, Mieten und Förderanträge.
Was zählt zur Wohnfläche?
Berechnung nach Wohnflächenverordnung:
| Raum | Anrechnung Wohnfläche |
|---|---|
| Wohn-, Schlaf-, Kinderzimmer | 100 % |
| Küche, Bad, WC | 100 % |
| Balkon, Terrasse | 25 % |
| Schräge unter 1 m | 0 % |
| Schräge 1-2 m | 50 % |
| Keller, Heizraum | Nicht – nur Nutzfläche |
Warum der Unterschied wichtig ist
Praktische Auswirkungen:
- Mietpreis: basiert auf Wohnfläche
- Kaufpreis pro m²: kann unterschiedlich bezogen sein
- Steuern und Grundbuch: oft Nutzfläche
- Heizkostenabrechnung: typischerweise Wohnfläche
- Förderanträge: meist Wohnfläche
Eine falsche Wohnflächenangabe von mehr als 10 % berechtigt zur Mietminderung oder Kaufpreisreduzierung – Genauigkeit ist hier rechtlich relevant.
Nutzen und Anwendungsbereiche
Die richtige Flächenangabe ist wichtig bei:
- Immobilienverkauf und Kaufverträgen
- Mietverträgen und Nebenkostenabrechnungen
- Förderanträgen über KfW oder BAFA
- Beleihungswertgutachten der Bank
In Verbindung mit professionellem Exposé und ehrlichem Verkehrswert entsteht eine transparente Verkaufsgrundlage. Wohn- und Nutzfläche müssen klar getrennt angegeben werden.