Beim Immobilienverkauf ist der Notar gesetzlich vorgeschrieben. Er erstellt den Kaufvertrag, beurkundet die Übereignung und kümmert sich um die Eintragung im Grundbuch. Der Notar ist neutral – er vertritt weder Käufer noch Verkäufer, sondern sichert den rechtmäßigen Ablauf. Die Notarkosten betragen typischerweise 1,5-2 % des Kaufpreises inkl. Grundbuchgebühren.
Ablauf des Notartermins
Vom Vertragsentwurf zur Eintragung:
| Schritt | Vorgang |
|---|---|
| 1. Vertragsentwurf | Notar erstellt nach Vorgaben |
| 2. Prüfung | Käufer und Verkäufer prüfen |
| 3. Beurkundung | Notar liest vor, alle unterschreiben |
| 4. Auflassungsvormerkung | Im Grundbuch eingetragen |
| 5. Eigentumsumschreibung | Nach Kaufpreiszahlung |
Wichtige Hinweise
Was beim Notartermin zu beachten ist:
- Vertragsentwurf: mindestens 2 Wochen vorher zur Prüfung
- Ausweis: gültiger Personalausweis nötig
- Vollmacht: bei Verhinderung notariell beglaubigt
- Vorlast-Klausel: Käufer übernimmt Verpflichtungen
- Kaufpreiszahlung: erst nach Auflassungsvormerkung
Lassen Sie sich den Vertragsentwurf rechtzeitig vor dem Notartermin geben – Änderungen am Termin sind möglich, sollten aber Ausnahme bleiben.
Nutzen und Anwendungsbereiche
Der Notar ist Pflicht bei:
- Allen Verkäufen und Käufen von Immobilien
- Schenkungen von Grundstücken
- Erbschaften mit Immobilienanteil
- Bestellungen von Hypotheken
In Verbindung mit aktuellem Grundbuchauszug und gültigem Energieausweis verläuft der Notartermin reibungslos. Der Notar ist der Garant für rechtssichere Immobilienübertragungen.