Notar Immobilienverkauf

Beim Immobilienverkauf ist der Notar Pflicht. Aufgaben, Ablauf, Kosten 1,5-2 % und wichtige Hinweise für den Notartermin einfach erklärt.

Beim Immobilienverkauf ist der Notar gesetzlich vorgeschrieben. Er erstellt den Kaufvertrag, beurkundet die Übereignung und kümmert sich um die Eintragung im Grundbuch. Der Notar ist neutral – er vertritt weder Käufer noch Verkäufer, sondern sichert den rechtmäßigen Ablauf. Die Notarkosten betragen typischerweise 1,5-2 % des Kaufpreises inkl. Grundbuchgebühren.

Ablauf des Notartermins

Vom Vertragsentwurf zur Eintragung:

Schritt Vorgang
1. Vertragsentwurf Notar erstellt nach Vorgaben
2. Prüfung Käufer und Verkäufer prüfen
3. Beurkundung Notar liest vor, alle unterschreiben
4. Auflassungsvormerkung Im Grundbuch eingetragen
5. Eigentumsumschreibung Nach Kaufpreiszahlung

Wichtige Hinweise

Was beim Notartermin zu beachten ist:

  • Vertragsentwurf: mindestens 2 Wochen vorher zur Prüfung
  • Ausweis: gültiger Personalausweis nötig
  • Vollmacht: bei Verhinderung notariell beglaubigt
  • Vorlast-Klausel: Käufer übernimmt Verpflichtungen
  • Kaufpreiszahlung: erst nach Auflassungsvormerkung

Lassen Sie sich den Vertragsentwurf rechtzeitig vor dem Notartermin geben – Änderungen am Termin sind möglich, sollten aber Ausnahme bleiben.

Nutzen und Anwendungsbereiche

Der Notar ist Pflicht bei:

  • Allen Verkäufen und Käufen von Immobilien
  • Schenkungen von Grundstücken
  • Erbschaften mit Immobilienanteil
  • Bestellungen von Hypotheken

In Verbindung mit aktuellem Grundbuchauszug und gültigem Energieausweis verläuft der Notartermin reibungslos. Der Notar ist der Garant für rechtssichere Immobilienübertragungen.