Maklerprovision

Maklerprovision wird seit 2020 zwischen Käufer und Verkäufer 50/50 geteilt. Höhe, Aufgaben des Maklers und Bestellerprinzip einfach erklärt.

Die Maklerprovision (auch Courtage) ist die Vergütung des Immobilienmaklers für die Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrags. Seit Dezember 2020 gilt das Bestellerprinzip beim Verkauf an Privatpersonen: Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision in der Regel zu gleichen Teilen. Bei Mietwohnungen gilt das Bestellerprinzip schon seit 2015.

Provisionsregeln seit 2020

Die wichtigsten Punkte:

Situation Aufteilung
Privater Verkauf 50/50 zwischen Käufer und Verkäufer
Gewerblich Verhandelbar
Höhe gesamt 5,95-7,14 % inkl. MwSt
Vermietung Bestellerprinzip seit 2015

Was eine Maklerleistung umfasst

Typische Aufgaben eines Maklers:

  • Wertermittlung: realistischer Verkaufspreis
  • Exposé: hochwertige Vermarktung
  • Vermarktung: Online-Portale, Anfragen
  • Besichtigungen: Organisation und Durchführung
  • Vertragsabwicklung: bis zur Notarübergabe

Die Maklerprovision ist erst nach erfolgreichem Vertragsabschluss fällig – ein guter Makler arbeitet auf Erfolgshonorar und sollte sich daran messen lassen.

Nutzen und Anwendungsbereiche

Maklerleistungen sinnvoll bei:

  • Verkauf einer Immobilie ohne Erfahrung
  • Vermietung an Selbstnutzer
  • Verkauf von Wohnungen mit komplexer Lage
  • Internationalen Verkäufen

In Verbindung mit gutem Energieausweis und realistischem Verkehrswert entsteht eine professionelle Vermarktung. Die Maklerprovision ist eine Investition in einen schnellen, geordneten Verkauf.