Hilfsmittelnummer

Die Hilfsmittelnummer kennzeichnet Produkte im GKV-Hilfsmittelverzeichnis. Aufbau, Beispiele und Bedeutung für die Kostenübernahme einfach erklärt.

Die Hilfsmittelnummer ist die eindeutige Kennzeichnung von medizinischen Hilfsmitteln im GKV-Hilfsmittelverzeichnis. Sie besteht aus 10 Ziffern und ist Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Elektrorollstühle, Rollatoren, Hörgeräte und viele weitere Hilfsmittel sind dort gelistet. Wer ein Hilfsmittel von der Kasse möchte, braucht ein Produkt mit gültiger Hilfsmittelnummer.

Aufbau einer Hilfsmittelnummer

Die zehnstellige Nummer ist hierarchisch aufgebaut:

Stelle Bedeutung
1-2 Produktgruppe (z.B. 18 = Krankenfahrzeuge)
3-4 Anwendungsort
5-6 Untergruppe
7 Produktart
8-10 Fortlaufende Produktkennung

Beispiele aus der Praxis

Typische Hilfsmittel und ihre Produktgruppen:

  • 18.99.00: Elektrorollstühle
  • 10.50.04: Hörgeräte
  • 10.99.99: Brillen
  • 15.25.09: Inkontinenzhilfen
  • 22.40.04: Rollatoren

Ohne Hilfsmittelnummer im GKV-Verzeichnis übernimmt keine gesetzliche Krankenkasse die Kosten – privat zugekaufte Geräte bleiben in der Regel Eigenfinanzierung.

Nutzen und Anwendungsbereiche

Die Hilfsmittelnummer ist wichtig bei:

  • Verordnung durch Arzt oder Therapeuten
  • Kostenvoranschlag und Genehmigung der Kasse
  • Auswahl konkreter Produkte beim Sanitätshaus
  • Vergleich verschiedener Hilfsmittelmodelle

In Verbindung mit ärztlicher Verordnung und Antrag bei der GKV wird das passende Hilfsmittel rechtssicher beantragt. Die Hilfsmittelnummer ist der Schlüssel zur Kostenübernahme.