Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Pauschale von 125 Euro, die Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 zusätzlich von der Pflegekasse erhalten. Er ist zweckgebunden und kann für anerkannte Entlastungsangebote im Alltag eingesetzt werden – etwa für Alltagshelfer, Betreuungsangebote oder Haushaltshilfen. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden.
Wofür der Entlastungsbetrag verwendet werden kann
Anerkannte Verwendungsmöglichkeiten:
| Angebot | Beispiele |
|---|---|
| Alltagshilfen | Einkaufen, Begleitung, Spaziergänge |
| Haushaltsdienste | Putzen, Wäsche, Aufräumen |
| Betreuung | Demenzbetreuung, Tagespflege |
| Pflegedienst | Niedrigschwellige Leistungen |
| Tages-/Nachtpflege | Eigenanteile |
Wichtige Regeln
Worauf bei der Verwendung zu achten ist:
- Zweckgebunden: nur anerkannte Angebote
- Anbieter: nach Landesrecht zugelassen
- Abrechnung: Rechnung bei Pflegekasse einreichen
- Ansparen: bis Mitte des Folgejahres
- Kombinierbar: mit anderen Pflegeleistungen
Viele Pflegebedürftige verschenken den Entlastungsbetrag, weil sie ihn nicht kennen – 125 € im Monat sind 1.500 € pro Jahr, die jedem ab Pflegegrad 1 zustehen.
Nutzen und Anwendungsbereiche
Der Entlastungsbetrag entlastet besonders bei:
- Alleinlebenden Senioren mit Pflegegrad 1
- Familien mit pflegenden Angehörigen
- Demenzerkrankungen mit Betreuungsbedarf
- Übergangssituationen zwischen Krankenhaus und Pflegeheim
In Verbindung mit anerkanntem Pflegegrad und Antrag bei der Pflegekasse ist der Entlastungsbetrag eine wertvolle Ergänzung zur monatlichen Pflegebox.