Die Einspeisevergütung ist die Vergütung, die Betreiber von PV-Anlagen für den ins Netz eingespeisten Strom erhalten. Geregelt im EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz), wird sie für 20 Jahre garantiert. Die Höhe sinkt regelmäßig (Degression) und unterscheidet sich zwischen Teileinspeisung (Eigenverbrauch + Reststrom ins Netz) und Volleinspeisung (alles ins Netz).
Aktuelle Vergütungssätze 2025
Übersicht je Anlagengröße:
| Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| Bis 10 kWp | 7,86 ct/kWh | 12,47 ct/kWh |
| 10-40 kWp | 6,80 ct/kWh | 10,45 ct/kWh |
| 40-100 kWp | 5,56 ct/kWh | 10,45 ct/kWh |
Wichtige Punkte
Was bei der Einspeisevergütung zu beachten ist:
- Garantie: 20 Jahre + Inbetriebnahmejahr
- Anmeldung: Marktstammdatenregister Pflicht
- Degression: Senkung alle 6 Monate um ca. 1 %
- Steuer: 0 % MwSt seit 2023
- Negative Strompreise: ggf. Pause, Verlängerung Vergütung
Die Einspeisevergütung deckt heute knapp die laufenden Kosten – die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage steht und fällt mit dem Eigenverbrauch.
Nutzen und Anwendungsbereiche
Einspeisevergütung gilt für:
- Alle netzgekoppelten PV-Anlagen
- Bis Inbetriebnahme + 20 Jahre
- Auch bei nachträglichem Speicherausbau
- Volleinspeise-Modelle mit höherer Vergütung
In Verbindung mit hoher Eigenverbrauchsquote und passender Anlagengröße entsteht eine wirtschaftliche PV-Anlage. Die Einspeisevergütung ist der Sockel, der Eigenverbrauch der eigentliche Wirtschaftshebel.