Einspeisevergütung

Einspeisevergütung wird nach EEG für 20 Jahre garantiert. Aktuelle Sätze, Volleinspeisung vs. Teileinspeisung und Wirtschaftlichkeit erklärt.

Die Einspeisevergütung ist die Vergütung, die Betreiber von PV-Anlagen für den ins Netz eingespeisten Strom erhalten. Geregelt im EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz), wird sie für 20 Jahre garantiert. Die Höhe sinkt regelmäßig (Degression) und unterscheidet sich zwischen Teileinspeisung (Eigenverbrauch + Reststrom ins Netz) und Volleinspeisung (alles ins Netz).

Aktuelle Vergütungssätze 2025

Übersicht je Anlagengröße:

Anlagengröße Teileinspeisung Volleinspeisung
Bis 10 kWp 7,86 ct/kWh 12,47 ct/kWh
10-40 kWp 6,80 ct/kWh 10,45 ct/kWh
40-100 kWp 5,56 ct/kWh 10,45 ct/kWh

Wichtige Punkte

Was bei der Einspeisevergütung zu beachten ist:

  • Garantie: 20 Jahre + Inbetriebnahmejahr
  • Anmeldung: Marktstammdatenregister Pflicht
  • Degression: Senkung alle 6 Monate um ca. 1 %
  • Steuer: 0 % MwSt seit 2023
  • Negative Strompreise: ggf. Pause, Verlängerung Vergütung

Die Einspeisevergütung deckt heute knapp die laufenden Kosten – die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage steht und fällt mit dem Eigenverbrauch.

Nutzen und Anwendungsbereiche

Einspeisevergütung gilt für:

  • Alle netzgekoppelten PV-Anlagen
  • Bis Inbetriebnahme + 20 Jahre
  • Auch bei nachträglichem Speicherausbau
  • Volleinspeise-Modelle mit höherer Vergütung

In Verbindung mit hoher Eigenverbrauchsquote und passender Anlagengröße entsteht eine wirtschaftliche PV-Anlage. Die Einspeisevergütung ist der Sockel, der Eigenverbrauch der eigentliche Wirtschaftshebel.