Das Erbbaurecht erlaubt das Errichten und Nutzen eines Hauses auf einem fremden Grundstück gegen Zahlung eines jährlichen Erbbauzinses. Häufig vergeben Kommunen, Kirchen oder Stiftungen Grundstücke im Erbbaurecht für 50 bis 99 Jahre. Es ist eine günstigere Alternative zum Grundstückskauf, da der Grundstückspreis entfällt – nur das Gebäude wird finanziert.
Vor- und Nachteile
Erbbaurecht im Überblick:
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Geringere Anschaffungskosten | Laufender Erbbauzins |
| Niedrigere Grunderwerbsteuer | Weniger Wertsteigerung |
| Sozial verträglich | Vertragslaufzeit endet |
| Beleihbar wie Eigentum | Bei Ende ggf. Entschädigung |
Wichtige Vertragsklauseln
Worauf zu achten ist:
- Erbbauzins: meist 3-6 % des Bodenwerts jährlich
- Laufzeit: typisch 60-99 Jahre
- Anpassung: Indexierung an Lebenshaltungskosten
- Heimfall: Rückgabebedingungen am Ende
- Entschädigung: Wert des Hauses am Ende der Laufzeit
Erbbaurecht ist eine gute Wahl, wenn Sie das Haus selbst nutzen wollen und keine Immobilie als Wertanlage suchen – beim Wiederverkauf ist die Nachfrage geringer.
Nutzen und Anwendungsbereiche
Erbbaurecht eignet sich für:
- Junge Familien mit knappem Budget
- Verkauf städtischer Grundstücke an Selbstnutzer
- Kirchliche Stiftungen und Genossenschaften
- Mehrgenerationen-Wohnen
In Verbindung mit angepasster Finanzierung und Berücksichtigung der Spekulationssteuer entsteht ein wirtschaftliches Modell. Erbbaurecht ist eine wenig bekannte, aber oft attraktive Alternative zum Volleigentum.