Verbrauchshilfsmittel sind Pflegehilfsmittel, die in der häuslichen Pflege täglich verbraucht und daher regelmäßig nachbestellt werden. Sie sind in § 40 Abs. 2 SGB XI geregelt und stehen jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege zu. Die Pflegekasse zahlt monatlich eine Pauschale von 42 Euro, mit der diese Hilfsmittel finanziert werden.
Typische Inhalte einer Pflegebox
Was üblicherweise in einer monatlichen Pflegebox enthalten ist:
| Produkt | Verwendung |
|---|---|
| Einmalhandschuhe | Hygienische Pflege, Schutz |
| Bettschutzeinlagen | Schutz von Bett und Matratze |
| Mundschutz / FFP2 | Infektionsschutz |
| Desinfektionsmittel | Hände und Flächen |
| Schutzschürzen | Pflegeperson schützen |
| Fingerlinge | Wund- und Spezialversorgung |
Wichtige Eigenschaften
Worauf bei Verbrauchshilfsmitteln zu achten ist:
- Anpassbar: Boxinhalt individuell zusammenstellbar
- Direktabrechnung: mit der Pflegekasse
- Kein Eigenanteil: bis 42 € voll abgedeckt
- Frei Haus: monatliche Lieferung
- Wechsel jederzeit: Anbieterwechsel möglich
Die 42 € pro Monat klingen wenig, decken aber den Bedarf eines durchschnittlichen Pflegehaushalts ab – ohne Eigenanteil, kostenfrei geliefert.
Nutzen und Anwendungsbereiche
Verbrauchshilfsmittel sind unverzichtbar bei:
- Häuslicher Pflege durch Angehörige
- Versorgung durch ambulante Pflegedienste
- Wund- und Inkontinenzpflege
- Hygienesensiblen Pflegesituationen
In Verbindung mit anerkanntem Pflegegrad und Antrag bei der Pflegekasse wird die monatliche Pflegebox zur wichtigen Entlastung pflegender Angehöriger.