Pflegegrad

Der Pflegegrad bestimmt die Pflegeleistungen. Übersicht Pflegegrade 1-5, monatliches Pflegegeld, Ansprüche und Antragstellung einfach erklärt.

Der Pflegegrad ist die offizielle Einstufung der Pflegebedürftigkeit in Deutschland. Er reicht von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen). Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof bei privat Versicherten. Mit einem anerkannten Pflegegrad bestehen Ansprüche auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen und die Pflegehilfsmittel-Pauschale.

Die fünf Pflegegrade

Übersicht der Einstufungen:

Grad Beeinträchtigung Pflegegeld (mtl.)
Pflegegrad 1 Gering 0 € (nur Sachleistungen)
Pflegegrad 2 Erheblich 347 €
Pflegegrad 3 Schwer 599 €
Pflegegrad 4 Schwerst 800 €
Pflegegrad 5 Schwerst mit besonderen Anforderungen 990 €

Wichtige Ansprüche

Mit einem Pflegegrad bestehen unter anderem Ansprüche auf:

  • Pflegegeld: für selbstorganisierte Pflege
  • Pflegesachleistungen: ambulanter Pflegedienst
  • Pflegehilfsmittel: 42 € monatliche Pauschale
  • Wohnraumanpassung: bis 4.180 € einmalig
  • Entlastungsbetrag: 125 € monatlich

Schon mit Pflegegrad 1 stehen die wichtigsten Leistungen wie 42 € Pflegehilfsmittel-Pauschale und Entlastungsbetrag zur Verfügung – ein Antrag lohnt sich daher früh.

Nutzen und Anwendungsbereiche

Ein Pflegegrad ermöglicht den Zugang zu:

  • Monatlicher Pflegebox mit Verbrauchshilfsmitteln
  • Ambulanten Pflegediensten
  • Kurzzeit- und Verhinderungspflege
  • Stationärer Pflege in Pflegeheimen

In Verbindung mit Beratung durch einen Pflegestützpunkt und unterstützenden Anträgen entsteht ein umfassendes Versorgungsmodell. Der Pflegegrad ist der Schlüssel zu allen Leistungen der Pflegekasse.