Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt Wasserqualität auch für Wasserspender im Büro. Pflichten, Grenzwerte und Wartungspflichten erklärt.

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt in Deutschland die Qualität des Trinkwassers für den menschlichen Gebrauch. Sie gilt nicht nur für die öffentliche Wasserversorgung, sondern auch für Wasserspender in Unternehmen, Praxen, Hotels und Lebensmittelbetrieben. Die Verordnung definiert Grenzwerte, Untersuchungspflichten und hygienische Anforderungen an die Wasserabgabe.

Wichtige Pflichten für Betreiber

Bei gewerblicher Nutzung gelten klare Vorgaben:

Pflicht Anforderung
Anzeigepflicht Beim Gesundheitsamt (bei Großanlagen)
Wartung Mindestens jährliche Inspektion
Beprobung Regelmäßige Wasserproben
Dokumentation Wartungs- und Probenbuch
Material Nur zugelassene Werkstoffe

Grenzwerte und Parameter

Die TrinkwV definiert Grenzwerte für:

  • Mikrobiologie: E. coli, Enterokokken, Coliforme
  • Chemie: Blei, Nickel, Pestizide
  • Indikatorparameter: pH, Härte, Eisen, Mangan
  • Legionellen: jährliche Probenpflicht bei Großanlagen

Wer in seinem Unternehmen einen Wasserspender betreibt, ist rechtlich Wasserversorger – mit allen Pflichten zur Hygiene und Dokumentation laut Trinkwasserverordnung.

Nutzen und Anwendungsbereiche

Die Trinkwasserverordnung gilt für:

  • Alle gewerblichen Wasserspender und -Filter
  • Trinkwasserausgabe in Restaurants und Hotels
  • Pflegeheime, Krankenhäuser, Kliniken
  • Schulen, Kitas und öffentliche Einrichtungen

Mit regelmäßiger Hygienespülung, Aktivkohlefiltern und dokumentierter Wartung erfüllen Wasserspender die TrinkwV problemlos. Eine professionelle Servicevereinbarung mit dem Hersteller schafft Rechtssicherheit für Betreiber.